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Die Kosten meiner anwaltlichen Vertretungstätigkeit werden entweder gemäß Honorarvereinbarung oder nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) sowie den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) abgerechnet. Entsprechende Informationen dazu finden sie unter www.oerak.at.

 

Rechtsschutzversicherung:

 

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird nach schriftlicher Bestätigung der Rechtsschutzdeckung mit dieser verrechnet. Im Fall der Ablehnung der Rechtsschutzdeckung, gilt dann die Regelung aus Absatz 1.

 
 
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